Unsere Tipps

1. Planungsphase

Wir empfehlen, immer das Geld für einen Bausachverständigen zu investieren. Zwar können wir euch erst am Ende des Bauvorhabens sagen, ob er wirklich hilfreich war - wir glauben aber, dass die Entscheidung dafür richtig und wichtig ist!

Wenn ihr euer Bauvorhaben zusammen mit dem Grundstückskauf plant: Bodengutachten vor Grundstückskauf machen lassen! Machen müsst ihr es so oder so, und damit seit ihr beim Kauf vor bösen Überraschungen gefeit bzw. habt noch eine Verhandlungsposition. Weiterhin kam uns der Bodengutachter von Heinz von Heiden am Ende ca. EUR 100,- günstiger als wenn wir ihn im Angebot berücksichtigt hätten! Nur so als kleiner Tipp ;-)

Trefft euch bereits in der Planungs- und Überlegungsphase mit dem Bauleiter und lernt ihn vor Ort am Grundstück kennen. Dadurch können bereits erste Punkte besprochen werden und ihr bekommt ein Gefühl dafür, ob der erste Eindruck gut ist oder nicht. Denn der Vertriebspartner kann noch so nett und hilfreich sein - am Ende ist der Bauleiter wichtig und auch bei ihm sollte die Chemie passen.

Soviel wie möglich von euren Wünschen bereits vor Vertragsabschluss in das Angebot mit aufnehmen lassen. Das macht es für euch kalkulierbarer und wir glauben, dass man nach Vertragsabschluss in einer anderen Verhandlungsposition ist (und das ein oder andere dann auch mal schnell etwas teuer werden kann)... Ebenfalls die Möglichkeit nutzen, vor Vertragsabschluss ein Bemusterungszentrum zu besuchen und zu schauen, was euch gefällt und mit welchen Mehrkosten hier noch zu rechnen ist.
Nur wenn dies unterm Strich alles noch in eurem geplanten finanziellen Rahmen liegt, ist die Gefahr von bösen Überraschungen kleiner (auch wenn man sich nie ganz sicher sein kann)...

2. Hausbauvertrag

Einige Punkte im Hausbauvertrag von Heinz von Heiden haben uns echt Bauchschmerzen bereitet und uns noch an einer endgültigen Entscheidung für den Bauträger zweifeln lassen. Wenn man ein wenig bezüglich der Vertragsausgestaltung recherchiert bzw. einen Anwalt drüberschauen lässt, findet man viele Punkte des Bauvertrages, welche u.E. fragwürdig sind. So wird z.B. im Vertrag nicht das gesetzlich geregelte Rückbehaltungsrecht von 5% erwähnt bzw. über eine Bürgschaft/Garantie eingeräumt. Das bedeutet, dass man rechtlich eigentlich von der ersten Abschlagszahlung 5% einbehalten darf, so lange bis das Bauvorhaben ordentlich beendet wird.

Wir mussten jedoch feststellen, dass fast alle Bauunternehmen ähnliche Regelungen in ihren Verträgen haben, welche aus unserer Sicht teilweise fragwürdig sind. Aber mit der Unterschrift erkennt man die Punkte halt an und man weiß ja nie wie es mal kommen wird (auch wenn wir das natürlich nicht hoffen!).

Leider ist Heinz von Heiden was die Vertragsanpassung angeht - zumindest nach unseren Erfahrungen - eher wenig beweglich, was - denke ich - für solch einen großen Anbieter aber sicher auch normal ist.

Dennoch konnten wir einige Punkte nachverhandeln, auch wenn es nur Kleinigkeiten waren: Zahlungsplan:
So konnten wir den Zahlungsplan noch anpassen und haben einen alternativen Zahlungsplan erhalten. Dieser gibt uns etwas mehr "Puffer" nach hinten heraus und wir sind froh, dass unser Vertriebspartner uns letztenendes diesen Alternativplan anbieten konnte. Dies war für uns ein wichtiges Entscheidungskriterium für den Anbieter.

Ebenfalls nicht gut fanden wir bezüglich der Solarkollektorenhersteller die Bezeichnung "oder gleichwertig". Wer sagt uns schon was "oder gleichwertig" genau ist, wer bestimmt denn das? Da uns unser Vertriebspartner versicherte, dass eigentlich immer nur 3 Hersteller je nach Verfügbarkeit herangezogen werden, möchten wir dies als Ergänzung bitte auch im Vertrag stehen haben.

Gefallen hat uns auch nicht die Einräumung des Hausrechtes während der Bauphase. Schließlich ist es unser Grundstück und Bauvorhaben und dann sollen wir uns vor dem Betreten der Baustelle anmelden? Wie bitte? Das geht ja mal gar nicht, auch wenn es wohl nur in der Theorie dort so drinsteht. Unser Vertriebspartner versicherte uns, dass wir natürlich jederzeit zur und auf die Baustelle können. Auch dies haben wir uns noch als schriftliche Ergänzung gewünscht.

So - schauen wir mal, ob wir mit der Vertragsunterzeichnung die Änderungen/Ergänzungen auch bekommen. Zumindest hat unser Vertriebspartner uns diese zugesagt und wir sind ihm gegenüber sehr positiv gestimmt und gehen deswegen davon aus, dass alles klappen wird. Einer Vertragsunterzeichnung steht also nichts mehr im Weg!

3. Mehrkosten (wird von uns im Laufe der Bauzeit fortgeführt)

Trotz dem Bau eines "schlüsselfertigen" Hauses, mussten wir bereits feststellen, dass auch neben der Bemusterung noch einige, nicht kalkulierbare Mehrkosten bei Heinz von Heiden anfallen. Daher möchten wir an dieser Stelle auf eventuelle Mehrkosten hinweisen, welche anfallen könnten. Einige sind bei uns angefallen, andere nicht - je nachdem, wie die Hausanschlüsse liegen, ob man einen Schornstein hat etc.

a) Erdarbeiten je nach Bodengutachten und Beschaffenheit
b) Rohbau
Einbau Mehrspartenanschluss 275,-€ zzgl. MwSt.
oder Leerrohre Hausanschluss je zwischen 80,-€ bis 100,-€ zzgl. MwSt.
Schnurgerüst 165,-€ zzgl. MwSt. (von uns selbst gemeinsam mit Bauleiter erstellt)
Anschluss Schmutzwasserrohre je Anschluss 25,-€ zzgl. MwSt.
Mehrbeton bei Erdarbeiten in Eigenleistung 118,50€ zzgl. MwSt. (von uns verweigert)
c) Schornsteinzusatz
Einbau Kondensat-Ablauf 100,-€ zzgl. MwSt.
Einbau Schmutzwasserrohr 200,-€ zzgl. MwSt.
LAS-Eckadapter (notwendig je nach Lage des Rauchrohranschlusses) 150,-€ zzgl. MwSt.
Rauchrohranschluss (wenn man dies nicht vom Kaminbauer machen lässt) 275,-€ zzgl. MwSt.


4. Bauphase

Wir befinden uns ja gerade mitten in der Bauphase und möchten euch diesbezüglich unbedingt noch einen Rat mitgeben, welcher sich bei uns nun schon mehrfach bezahlt gemacht hat und eigentlich ganz simpel ist:

Lest euch unbedingt euren Hausbauvertrag sowie die Protokolle der Bemusterung ganz genau und ggf. auch mehrfach durch. Bei uns ist es so, dass wir diese Unterlagen nun immer wieder zur Hand nehmen und nachlesen und dies auch argumentativ verwenden können. Also nicht alles hinnehmen, was euch komisch vorkommt (bei uns z.B. Abstellraum ohne FBH ) und in Vertrag und Protokoll nachlesen. Bei uns muss die FBH aus diesem Grund nun noch nachgerüstet werden.


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